Erstattungsumzüge

 

Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen

 

Ob innerhalb Deutschlands, Europas oder sogar weltweit: Seit Jahrzehnten führen wir Erstattungsumzüge im In- und Ausland durch. Viele Arbeitgeber (Unternehmen, Behörden) übernehmen die Umzugskosten, falls Angestellte oder Bedienstete Ihren Wohnort wechseln müssen.

Gerne überzeugen wir auch Sie von unserer Leistungsfähigkeit und beraten Sie kompetent und umfassend vor Ihrem bevorstehenden Umzug. Die Angebotserstellung und die Abrechnung erfolgen in der Regel direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

Übrigens: Sobald Ihnen eine Behörde als Kostenträger zur Seite steht, orientiert sich der Leistungsumfang erfahrungsgemäß nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG).